Vereinsstatuten des GSV Dornbirn
Die verwendeten personenbezogenen Ausdrücke umfassen Frauen wie Männer gleichermaßen.
§ 1: Name, Sitz und Tätigkeitsbereich
- Der Verein führt den Namen „Gleitschirmverein Staufen Dornbirn“.
- Er hat seinen Sitz in Dornbirn und erstreckt seine Tätigkeit auf:
- Vorarlberg
- die Ostschweiz
- Liechtenstein
- Süddeutschland
- Die Errichtung von Zweigvereinen ist nicht beabsichtigt.
- Der Verein ist Mitglied des „ÖAeC“ und des „ASVÖ“.
§ 2: Zweck
- Der Verein, dessen Tätigkeit nicht auf Gewinn gerichtet ist, bezweckt:
a. Die Wahrung der Interessensgemeinschaft in sportlicher und kameradschaftlicher Fort- und Weiterbildung.
b. Die Förderung und Pflege des Paragleitersports.
c. Die Förderung der Geselligkeit.
d. Kameradschaftliche Zusammenarbeit mit anderen Vereinen.
e. Organisation von Ausflügen, Veranstaltungen und Meisterschaften im gesetzlichen Rahmen. - Der Verein verfolgt ausschließlich gemeinnützige und mildtätige Zwecke.
- Vereinsvermögen darf nur für die in den Statuten genannten Zwecke verwendet werden.
§ 3: Mittel zur Erreichung des Vereinszwecks
- Ideelle Mittel:
a. Organisation und Teilnahme an Meisterschaften.
b. Gesellige Veranstaltungen aller Art.
c. Vorträge, Versammlungen, Publikationen.
d. Herausgabe von Mitteilungsblättern oder Vereinszeitschriften.
e. Veranstaltungen zur Mitgliederwerbung. - Materielle Mittel:
a. Beitrittsgebühren und Mitgliedsbeiträge.
b. Einnahmen aus Veranstaltungen.
c. Spenden, Subventionen, Sammlungen, Sponsoring.
d. Zuwendungen, z. B. Vermächtnisse.
§ 4: Arten der Mitgliedschaft
- Mitgliederkategorien:
a. Ordentliche Mitglieder: Aktive Teilnahme am Vereinsleben.
b. Außerordentliche Mitglieder: Förderer des Vereins durch Beiträge.
c. Ehrenmitglieder: Auszeichnung für besondere Verdienste.
§ 5: Erwerb der Mitgliedschaft
- Mitgliedschaft steht Personen ab 16 Jahren offen.
- Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
§ 6: Beendigung der Mitgliedschaft
- Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, freiwilligen Austritt oder Ausschluss.
- Austritte sind schriftlich bis 30. November einzureichen.
- Ausschlüsse erfolgen bei Verstößen gegen Vereinsinteressen.
§ 7: Rechte und Pflichten der Mitglieder
- Teilnahme an Vereinsveranstaltungen.
- Zugang zu Statuten und Informationen des Vereins.
- Verpflichtung zur Förderung der Vereinsinteressen und Einhaltung der Statuten.
§ 8: Vereinsorgane
- Generalversammlung
- Vorstand
- Rechnungsprüfer
- Schiedsgericht
§ 9: Generalversammlung
- Ordentliche Generalversammlung: Jährlich im ersten Quartal.
- Außerordentliche Generalversammlung: Einberufung bei Bedarf (z. B. durch Vorstand oder Mitglieder).
- Beschlussfähigkeit besteht unabhängig von der Anzahl der Anwesenden.
§ 10: Aufgaben der Generalversammlung
- Genehmigung von Rechenschaftsberichten.
- Wahl des Vorstands und der Rechnungsprüfer.
- Beschlussfassung über Statutenänderungen oder Vereinsauflösung.
§ 11: Vorstand
- Zusammensetzung: Obmann, Stellvertreter, Schriftführer, Kassier und zwei Beiräte.
- Aufgaben: Leitung des Vereins, Verwaltung der Finanzen, Mitgliederaufnahme.
§ 12: Rechnungsprüfer
- Zwei Rechnungsprüfer werden jährlich gewählt.
- Aufgaben: Prüfung der Finanzgebarung und Bericht an die Generalversammlung.
§ 13: Schiedsgericht
- Zuständig für vereinsinterne Streitigkeiten.
- Besteht aus drei ordentlichen Mitgliedern.
Kontakt:
Gleitschirmverein Staufen Dornbirn
Simon Pavlović, Willimargasse 2, 6900 Bregenz
E-Mail: gleitschirmvereinstaufen@gmail.com
Web: www.gsv-staufen.at
Bankverbindung: Hypo Landesbank, IBAN: AT75 5800 0102 7288 7018, BIC: HYPVAT2B