Vereinsstatuten des GSV Dornbirn

Die verwendeten personenbezogenen Ausdrücke umfassen Frauen wie Männer gleichermaßen.


§ 1: Name, Sitz und Tätigkeitsbereich

  1. Der Verein führt den Namen „Gleitschirmverein Staufen Dornbirn“.
  2. Er hat seinen Sitz in Dornbirn und erstreckt seine Tätigkeit auf:
    • Vorarlberg
    • die Ostschweiz
    • Liechtenstein
    • Süddeutschland
  3. Die Errichtung von Zweigvereinen ist nicht beabsichtigt.
  4. Der Verein ist Mitglied des „ÖAeC“ und des „ASVÖ“.

§ 2: Zweck

  1. Der Verein, dessen Tätigkeit nicht auf Gewinn gerichtet ist, bezweckt:
    a. Die Wahrung der Interessensgemeinschaft in sportlicher und kameradschaftlicher Fort- und Weiterbildung.
    b. Die Förderung und Pflege des Paragleitersports.
    c. Die Förderung der Geselligkeit.
    d. Kameradschaftliche Zusammenarbeit mit anderen Vereinen.
    e. Organisation von Ausflügen, Veranstaltungen und Meisterschaften im gesetzlichen Rahmen.
  2. Der Verein verfolgt ausschließlich gemeinnützige und mildtätige Zwecke.
  3. Vereinsvermögen darf nur für die in den Statuten genannten Zwecke verwendet werden.

§ 3: Mittel zur Erreichung des Vereinszwecks

  1. Ideelle Mittel:
    a. Organisation und Teilnahme an Meisterschaften.
    b. Gesellige Veranstaltungen aller Art.
    c. Vorträge, Versammlungen, Publikationen.
    d. Herausgabe von Mitteilungsblättern oder Vereinszeitschriften.
    e. Veranstaltungen zur Mitgliederwerbung.
  2. Materielle Mittel:
    a. Beitrittsgebühren und Mitgliedsbeiträge.
    b. Einnahmen aus Veranstaltungen.
    c. Spenden, Subventionen, Sammlungen, Sponsoring.
    d. Zuwendungen, z. B. Vermächtnisse.

§ 4: Arten der Mitgliedschaft

  1. Mitgliederkategorien:
    a. Ordentliche Mitglieder: Aktive Teilnahme am Vereinsleben.
    b. Außerordentliche Mitglieder: Förderer des Vereins durch Beiträge.
    c. Ehrenmitglieder: Auszeichnung für besondere Verdienste.

§ 5: Erwerb der Mitgliedschaft

  1. Mitgliedschaft steht Personen ab 16 Jahren offen.
  2. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.

§ 6: Beendigung der Mitgliedschaft

  1. Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, freiwilligen Austritt oder Ausschluss.
  2. Austritte sind schriftlich bis 30. November einzureichen.
  3. Ausschlüsse erfolgen bei Verstößen gegen Vereinsinteressen.

§ 7: Rechte und Pflichten der Mitglieder

  1. Teilnahme an Vereinsveranstaltungen.
  2. Zugang zu Statuten und Informationen des Vereins.
  3. Verpflichtung zur Förderung der Vereinsinteressen und Einhaltung der Statuten.

§ 8: Vereinsorgane

  1. Generalversammlung
  2. Vorstand
  3. Rechnungsprüfer
  4. Schiedsgericht

§ 9: Generalversammlung

  1. Ordentliche Generalversammlung: Jährlich im ersten Quartal.
  2. Außerordentliche Generalversammlung: Einberufung bei Bedarf (z. B. durch Vorstand oder Mitglieder).
  3. Beschlussfähigkeit besteht unabhängig von der Anzahl der Anwesenden.

§ 10: Aufgaben der Generalversammlung

  1. Genehmigung von Rechenschaftsberichten.
  2. Wahl des Vorstands und der Rechnungsprüfer.
  3. Beschlussfassung über Statutenänderungen oder Vereinsauflösung.

§ 11: Vorstand

  1. Zusammensetzung: Obmann, Stellvertreter, Schriftführer, Kassier und zwei Beiräte.
  2. Aufgaben: Leitung des Vereins, Verwaltung der Finanzen, Mitgliederaufnahme.

§ 12: Rechnungsprüfer

  1. Zwei Rechnungsprüfer werden jährlich gewählt.
  2. Aufgaben: Prüfung der Finanzgebarung und Bericht an die Generalversammlung.

§ 13: Schiedsgericht

  1. Zuständig für vereinsinterne Streitigkeiten.
  2. Besteht aus drei ordentlichen Mitgliedern.

Kontakt:
Gleitschirmverein Staufen Dornbirn
Simon Pavlović, Willimargasse 2, 6900 Bregenz
E-Mail: gleitschirmvereinstaufen@gmail.com
Web: www.gsv-staufen.at
Bankverbindung: Hypo Landesbank, IBAN: AT75 5800 0102 7288 7018, BIC: HYPVAT2B