Information des Vorstands an alle Mitglieder

von Simon P. (Kommentare: 0)

Es gibt bereits sehr negative Berichte in den Medien über Gleitschirmflieger am Staufen:  https://www.krone.at/2121142
 
Solche Berichte sind für den Gleitschirmsport im Allgemeinen und für uns als Gleitschirmverein Staufen im Besonderen sehr ungünstig. Wir sind auf das Entgegenkommen der Allgemeinheit zur Ausübung unseres Sports angewiesen. Auch die Entscheidungsträger der Alpgemeinschaft Schuttannen, die Jäger, die Stadt Dornbirn sowie andere Entscheidungsträger vom Pfänder bis ins Montafon lesen diese Bereichte. 
 
Wir sind verpflichtet, alle negativen Einflüsse auf den Gleitschirmsport zu vermeiden.
 
Der Österreichische Aeroclub und die Österreichische Paragleiterliga haben sich klar gegen das Fliegen in der aktuellen Situation ausgesprochen.
 
Unter Bezugnahme auf die Statuten des Gleitschirmverein Staufen fordern wir die Mitglieder auf, das Gleitschirmfliegen bis zur Aufhebung der besonderen Maßnahmen der Regierung zu unterlassen. Die Gleitschirme sind am Himmel weithin sichtbar.
 
Auszüge aus den Vereinsstatuten:
§ 2 Zweck:
(1) Der Verein, dessen Tätigkeit nicht auf Gewinn gerichtet ist, bezweckt: a. In erster Linie die Wahrung der Interessensgemeinschaft in sportlicher, kameradschaftlicher Fort- und Weiterbildung, b. die Förderung und Pflege des Paragleitersports, c. die Förderung der Geselligkeit, d. die kameradschaftliche Zusammenarbeit mit anderen Vereinen, e. Ausflüge, f. Veranstaltungen und Meisterschaften innerhalb der gesetzlichen Vorschriften.  
 
§ 6 Beendigung der Mitgliedschaft 
(4) Der Ausschluss eines Mitglieds aus dem Verein kann vom Vorstand auch wegen grober Verletzung anderer Mitgliedspflichten und wegen unehrenhaften Verhaltens sowie wegen eines Verhaltens, das gegen das Vereinsinteresse verstößt, verfügt werden.  
 
§ 7 Rechte und Pflichten der Mitglieder
(6) Die Mitglieder sind verpflichtet, die Interessen des Vereins nach Kräften zu fördern und alles zu unterlassen, wodurch das Ansehen und der Zweck des Vereins Abbruch erleiden könnte. Sie haben die Vereinsstatuten und die Beschlüsse der Vereinsorgane zu beachten. Die ordentlichen und außerordentlichen Mitglieder sind zur pünktlichen Zahlung der Beitrittsgebühr und der Mitgliedsbeiträge in der von der Generalversammlung beschlossenen Höhe verpflichtet.  
 
Der Vorstand

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